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private Studienberatung



Inhalt:

Ein privates Studium finanzieren
(von Uwe Schwien)

Informieren Sie sich hier über die verschiedenen Möglichkeiten einer vollständigen oder teilweisen Finanzierung Ihres Studiums.

  1. 1. Studienkredite

1.1 KfW-Studienkredit

1.2 Deutsche Bank Studentenkredit

1.3   DKB-Studenten-Bildungsfond

1.4   Bildungskreditprogramm der Bundesregierung

  1. 2.Bildungsfonds

2.1   Career Concept Bildungsfond

2.2   Studienfond der Deutschen Bildung AG

  1. 3.BAföG

  2. 4.Stipendien

4.1   Deutschland-Stipendium

4.2   Stipendium der Hochschule

4.3   Stipendium plus – Begabtenförderung im Hochschulbereich

  1. 5.Studienkredit-Tests

5.1   CHE-Studienkredit-Test 2011

5.2   Finanztest Studienkredite 9/2008 und 8/2011



1. Studienkredite


1.1   KfW-Studienkredit

 

Der KfW-Studienkredit ist die mit Abstand am häufigsten nachgefragte und gewährte Studienfinanzierung für Studierende, die zu Beginn der Finanzierung volljährig sein müsse, sich im Erststudium befinden und höchstens 34 Jahre alt sind. Das Studium muss in Vollzeit an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, Universität oder Fachhochschule mit Sitz in Deutschland stattfinden. Für Studierende, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft haben, gelten besondere Förderungsbedingungen.

Die Finanzierung des Studiums über einen KfW-Kredit hat eine Vielzahl an Vorteilen. Es sind keine Sicherheiten erforderlich, die Finanzierung ist einkommens- und elternunabhängig, die Auszahlung ist flexibel und die Rückzahlung kann 6 bis 23 Monate nach der letzten Auszahlung begonnen werden, dabei sind außerplanmäßige Tilgungen möglich. Gefördert werden monatlich Beträge von 100 bis 650 Euro. Die Verzinsung ist variabel, der Zinssatz wird immer zum 1. April und 1. Oktober für jeweils ein halbes Jahr festgelegt. Um das Zinsrisiko für den Kreditnehmer kalkulierbar zu machen wird ein Höchstzinssatz für einen Zeitraum von 15 Jahren ab Vertragsabschluss garantiert. Letzterer beträgt zur Zeit (März 2012) 8,48%, der Sollzins pro Jahr beträgt zur Zeit (März 2012) 4,23%. Für die Tilgungsphase bietet die KfW die Option an, das Darlehen zu einem variablen Zinssatz fortzuführen oder eine höchstens 10 Jahre währende Festzinsoption zu wählen.

Nicht gefördert werden berufsbegleitende und Teilzeitstudiengänge, Studien an Berufsakademien, Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau-, Promotions- und Zweitstudiengänge mit Ausnahme konsekutiver Masterstudiengänge nach einem Bachelorabschluss. Nicht gefördert werden auch komplette Auslandsstudiengänge. Einzelne Auslandsemester werden nur dann finanziert, wenn weiterhin eine Einschreibung an der deutschen Hochschule möglich ist. Urlaubssemester können nicht gefördert werden, was einer der wenigen wirklichen Nachteile des KfW-Studienkredits ist, da sich die Studierenden häufig im Ausland an einer Partnerhochschule einschreiben müssen.

Der Antrag für den KfW-Studienkredit kann frühestens drei Monate vor Beginn des Studiums gestellt werden. Mit dem online ausgefüllten und ausgedruckten Antrag, einem aus den Angaben erstellten Rahmenangebot sowie weiteren Antragsunterlagen muss ein Vertriebspartner (u.a. Sparkassen, Volksbanken, Commerzbank, HVB-Hypovereinsbank, MLP Finanzdienstleistungen AG) aufgesucht werden, der nach einer Beratung, Überprüfung der Antragsunterlagen und einer Identitätsprüfung den Antrag an die KfW weiterleitet. Diese entscheidet dann über den Antrag.

Wenn Sie an dem KfW Studienkredit interessiert sind, dann informieren Sie sich bitte ausführlich zu den Förderungsvoraussetzungen, den Konditionen, den notwendigen Antragsunterlagen und den Vertriebspartnern unter www.kfw.de.



1.2. Deutsche Bank „StudentenKredit“

Wurde eingestellt.


 1.3 DKB-Studenten-Bildungsfond.

Der DKB-Studenten-Bildungsfond ist ein Studienkredit der Deutschen Kreditbank. Studierende müssen deutscher Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland sein und dürfen bei Beginn des Studiums nicht älter als 30 Jahre alt sein. Bei der Studienwahl werden keine Einschränkungen gemacht, selbst ein Promotionsstudium wird finanziert, sofern die Studienzeit eindeutig eingrenzbar ist. Die Finanzierung eines Auslandaufenthalts während des Studiums ist möglich. Studierende erhalten nach Kreditzusage eine Auszahlung bis zu 650 EUR monatlich, die maximale Darlehenssumme beträgt 39.000 EUR über die Regelstudienzeit zuzüglich zwei Semestern. Die Rückzahlung beginnt erst nach einer Ruhephase von 12 Monaten nach Abschluss des Studiums und kann eine Laufzeit bis zu 20 Jahren haben, kostenfreie Sondertilgungen und Kreditablösung sind möglich. Für die Beantragung (!) und die Auszahlung des Kredits muss ein DKB-Cash-Konto eröffnet werden.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie im Internet unter www.dkb-studenten-bildungsfonds.de 


 1.4.Bildungskreditprogramm der Bundesregierung

Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung bietet Studierenden eines Bachelor- oder Masterstudienganges, die ihr erstes Studienjahr (Bachelor) vollständig abgeschlossen haben, einen flexibel an die individuellen Bedürfnisse anpassbaren Kredit. Für die Finanzierung des gesamten Studiums ist dieser Kredit nicht geeignet. Das Kreditvolumen beträgt bis zu 7200 EUR welches wahlweise in bis zu 24 Monatsraten in Höhe von 100, 200 oder 300 EUR gezahlt wird. Für ausbildungsbezogene Aufwendungen ist auf Wunsch auch eine Einmalzahlung von bis zu 3600 EUR möglich. Der Zinssatz ist mit 2,1 % (Stand: 01.04.2012) sehr günstig, die Rückzahlung des Kredits beginnt erst 4 Jahre nach Auszahlung der ersten Rate. Teilzeit- und berufsbegleitende Studiengänge sowie Promotionsstudiengänge werden nicht gefördert, gefördert werden nur Studierende vor Vollendung des 36. Lebensjahres. Die Beantragung des Bildungskredits erfolgt beim Bundesverwaltungsamt.

Weitere Informationen zu Förderungsbedingungen und Ablauf des Bildungskreditverfahrens erhalten Sie im Internet unter www.bva.bund.de


 2. Bildungsfonds


 2.1. CareerConcept Bildungsfond

Aus dem Bildungsfond von CareerConcept, der durch private Investoren gespeist wird, ist eine monatliche Studienfinanzierung von (theoretisch) bis zu 1000 Euro möglich. Allerdings werden keine Teilzeitstudiengänge und Fernstudiengänge und auch kein Zweitstudium finanziert. Bei der Bildungsfondfinanzierung haben Sie keine fest definierte Schuldenlast. Die Rückzahlungssumme ergibt sich aus einem bei Vertragsabschluss vereinbarten prozentualen Bruttogehaltsanteil über eine definierte Laufzeit in den ersten Berufsjahren nach dem abgeschlossenen Studium. Somit beeinflusst auch die erwartete und tatsächliche Verdienstentwicklung neben der Höhe und der Laufzeit der Finanzierung und einigen anderen Faktoren die Rückzahlungskonditionen. Dabei kann theoretisch die Rückzahlungssumme auch unter der Gesamtfinanzierungssumme liegen aber auch deutlich darüber. Wenn Sie sich auf der Internet-Seite des Anbieters einen Eindruck verschafft haben, ob diese Finanzierungsform für Sie in Frage kommt, können Sie sich direkt online bewerben. Bitte beachten Sie, dass einige Studiengänge (z.B. Physiotherapie, Kindererziehung sowie Studiengänge an Kunst-, Musik, Film- und Theaterhochschulen) nicht finanziert werden. CareerConcept verwaltet den Festo Bildungsfond, durch den technische Studiengänge unterstützt werden.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie im Internet über www.bildungsfonds.de; www.festo-bildungsfonds.de


 2.2. Studienfond der Deutschen Bildung AG

Das Prinzip des Studienfonds der Deutschen Bildung AG ist in weiten Teilen vergleichbar wie unter 2.1. beschrieben. Die (theoretische) Höchstgrenze der monatlichen Finanzierung liegt bei 1000 Euro, die der Gesamtfinanzierung bei 30.000 Euro. Der Aufenthalt an einer ausländischen Hochschule (ab 12 Monaten) wird ausdrücklich mit gefördert, Einschränkungen hinsichtlich bestimmter Studiengänge und hinsichtlich der Studienart (z.B. berufsbegleitende Studiengänge) werden nicht genannt. Ob diese tatsächlich nicht bestehen, sollte vor einer Bewerbung in Erfahrung gebracht werden. Die Bewerbung erfolgt online und ist kostenlos.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie im Internet unter www.deutsche-bildung.de


 3.BAföG

Das 23. Gesetz zur Änderung des BAföG sieht auch für Studierende einige Verbesserungen vor. Danach wird z.B. die Altersgrenze, bis zu der eine Ausbildung aufgenommen werden muss, um nach dem BAföG gefördert zu werden, für Masterstudiengänge von 30 auf 35 Jahre angehoben. Weiterhin werden begabungs- und leistungsabhängige Stipendien bis zu 300 EUR pro Monat nicht auf das BAföG angerechnet. Das gilt übrigens in gleicher Weise auch für den Bildungskredit (1.4.).

Über die Möglichkeit, als Studierender BAföG zu beziehen, und über alle weiteren Änderungen des neuen BAföG-Gesetzes informieren Sie sich bitte umfassend im Internet unter www.bafoeg.bmbf.de.


 4. Stipendien


 4.1. Deutschland-Stipendium

Das Deutschlandstipendium fördert seit dem Sommersemester 2011 Studierende und Studienanfänger/innen, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt mit 300 Euro monatlich für mindestens zwei Semester und höchstens bis zum Ende der Regelstudienzeit. Das Geld wird zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von privaten Stiftern aufgebracht. Auf diesem Wege sollen mittelfristig bis zu 8% aller Studierenden an deutschen Hochschulen profitieren, im laufenden ersten Jahr werden 1% der Studierenden einer Hochschule gefördert. Sprechen Sie die Hochschule Ihrer Wahl darauf an, ob sie das Deutschlandstipendium anbietet, und wie Sie sich bewerben können. Die Hochschule ist die Institution, die nach erfolgreicher Bewerbung das Stipendium auch auszahlt. www.deutschlandstipendium.de


 4.2. Stipendien der Hochschule

Das Credo der meisten privaten Hochschulen ist, dass aus finanziellen Gründen ein Studium an der jeweiligen Hochschule nicht scheitern darf, vorausgesetzt natürlich, dass die Hochschule auch der Überzeugung ist, dass der Studienbewerber für das Studium geeignet ist. In diesen Fällen wird die Hochschule eingehend beraten und mit Ihnen gemeinsam Finanzierungsmöglichkeiten erörtern. Viele Hochschulen vergeben auch an eine begrenzte Zahl an Studierende eigene Stipendien. Fragen Sie danach!


 4.3. Stipendium Plus – Begabtenförderung im Hochschulbereich

Unter Stipendiumplus.de präsentieren sich 12 sog. Begabtenförderungswerke, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt werden und sich zur Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke in der Bundesrepublik Deutschland zusammengeschlossen haben. Bei den Begabtenförderungswerken handelt es sich um

- die unabhängige Studienstiftung des Deutschen Volkes

- die parteinahen Stiftungen Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung und Rosa-Luxemburg-Stiftung

- die von den Sozialpartnern getragenen Stiftungen Hans-Böckler-Stiftung und Stiftung der Deutschen Wirtschaft

- und den konfessionell geprägten Begabtenförderungswerken Evangelisches Studentenwerk Haus Villigst, Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk und Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk

Die Förderung erfolgt über die Erteilung von Grundstipendien (maximal 597 Euro im Monat) und Gewährung von Büchergeld (Ab Herbst 2013 bis 300 Euro pro Monat) sowie durch ideelle Förderung durch Beratungsangebote und Teilnahmemöglichkeiten auf interdisziplinären Seminaren und Tagungen. Studienaufenthalte sind besonders erwünscht und werden finanziell bezuschusst. Überdurchschnittliche Leistungen in der Schule und im Studium, gesellschaftliches Engagement sowie ausgeprägte Motivation, Verantwortung zu übernehmen, sind durchweg Voraussetzung für eine Förderung.

Sind Sie an einer Förderung durch die Begabtenförderungswerke interessiert, müssen Sie sich dort direkt bewerben. Sie müssen in jedem Fall damit rechnen, dass Sie ein Auswahlverfahren durchlaufen werden. Informieren Sie sich weitergehend bitte unter www.stipendiumplus.de sowie unter


www.studienstiftung.de (Studienstiftung des deutschen Volkes)


www.fes.de/studienfoerderung (Friedrich-Ebert-Stiftung)

 

www.stipendium.freiheit.org (Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit)


www.hss.de (Hanns-Seidel-Stiftung)


www.boell.de/Studienwerk (Heinrich-Böll-Stiftung)



www.kas.de (Konrad-Adenauer-Stiftung)

 

www.rosalux.de (Rosa Luxemburg Stiftung)



 

www.boeckler.de (Hans-Böckler-Stiftung)


www.sdw.org (Stiftung der Deutschen Wirtschaft)

 

 

 

www.evstudienwerk.de (Evangelisches Studienwerk e.V. Villigst)

 


www.cusanuswerk.de (Cusanuswerk)


www.eles-studienwerk.de (Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk)

 

 


 5. Studienkredit-Tests 


 5.1 CHE-Studienkredit-Test 2016

Der CHE-Studienkredit-Test untersucht Angebote zur allgemeinen Studienfinanzierung (Lebenshaltungskosten und Studiengebühren), Bildungsfonds-Konzepte, Überbrückungs-, Zwischen- und Abschlussfinanzierungskredite sowie hochschulspezifische Angebote. Unter den Anbietern finden sich die KfW, Banken, Sparkassen, Fondsförderungen und staatliche Stellen. Die Angebote werden in fünf Kategorien bewertet: (1) Unter welchen Voraussetzungen ist das Kreditangebot erhältlich, gibt es Hürden für bestimmte Studierende, (2) in welcher Höhe und über welchen Zeitraum wird der Kredit gewährt und wird dadurch eine angemessene Finanzierung gewährleistet, (3) welche Gesamtkosten entstehen bei der Finanzierung, (4) wie kann das Risiko begrenzt werden bei Arbeitslosigkeit, Studienabbruch, Zinsänderungen o.ä. und (5) welche Flexibilität besteht für die Studierenden hinsichtlich eines Hochschulwechsels, Fachwechsels, Auslandsaufenthaltes, Variabilität in der Auszahlung o.ä.? Das Studium der CHE-Studie ist schon deswegen empfehlenswert, um die Unterschiedlichkeit der Angebote hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten von Studiengebühren, Lebenshaltungskosten und Auslandsaufenthalten sowie die Unterschiede der Finanzierungsbedingungen zu verstehen. Sie schafft damit Transparenz und ist eine wertvolle Entscheidungshilfe. www.CHE-Studienkredit-Test.de


 5.2 Finanztest Studienkredite 10/2013 und 9/2015

Die Stiftung Warentest hat die Angebote von 24 Banken, Sparkassen, Bildungsfondsanbietern, Studentenwerken und der KfW unter die Lupe genommen und abgefragt, zu welchen Bedingungen und für welche Einsatzzwecke die Institutionen Studienkredite vergeben. Die KfW vergibt mit Abstand die meisten Studienkredite, sehr viele Kreditinstitute kooperieren mit der KfW und vermitteln deren Studienkredit. www.test.de


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