Inhalt:
Alles zur Akkreditierung im Hochschulbereich
(von Uwe Schwien)
Informieren Sie sich hier über alle Formen und Prozesse der Akkreditierung im deutschen Hochschulwesen
In Institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat
Studiengangakkreditierungen (Programmakkreditierungen)
Institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat
Der Wissenschaftsrat ist einer der wichtigsten wissenschaftspolitischen Beratungsgremien in Deutschland. Er berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in allen Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklungen der Wissenschaft, der Forschung und des Hochschulbereichs und verabschiedet Empfehlungen und Stellungnahmen. Der Wissenschaftsrat setzt sich zusammen aus der Wissenschaftlichen Kommission und der Verwaltungskommission. Die Wissenschaftliche Kommission besteht aus 24 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und acht Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Die Verwaltungskommission vertritt mit sechs Mitgliedern (Staatssekretäre/innen von Bundesministerien) den Bund und mit 16 Mitgliedern (Wissenschaftsminister/innen) die Bundesländer.
Eine Aufgabe des Wissenschaftsrats ist die Durchführung der sog. institutionellen Akkreditierung von nichtstaatlichen Hochschulen im Auftrag der Länder. Dieses Verfahren überprüft die Qualität der Hochschuleinrichtung hinsichtlich ihrer Fähigkeit Leistungen in Lehre und Forschungen zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen. Aber auch die personelle und sächliche Ausstattung und die Finanzierung der Hochschule werden überprüft.
Die Notwendigkeit zur Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat ergibt sich durch Regelungen der Bundesländer, zumeist in ihren Hochschulgesetzgebungen, die z.B. Akkreditierungen durch den Wissenschaftsrat bei Neugründungen einer privaten Hochschule und der damit verbundenen staatlichen Anerkennung, bei finanzieller Förderung, bei Erteilung des Promotionsrechts und in anderen Fällen zur Auflage machen . Viele private Hochschulen streben die Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat aber auch aus eigener Motivation heraus an, da die erteilte Akkreditierung durchaus ein Qualitätssiegel für die betroffene Hochschule darstellt. Da es für private Hochschulen aber keine allgemeine Verpflichtung gibt, die Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat durchführen zu lassen, ist der Umkehrschluss nicht zulässig, bei einer Hochschule ohne Akkreditierung eine schlechtere Qualität zu vermuten. In diesem Zusammenhang sollte noch einmal erwähnt werden, dass keine staatliche Hochschule sich dieser Überprüfung unterziehen muss und damit unterstellt wird, dass bei staatlichen Hochschulen per se die Leistungen in Lehre und Forschung nicht zu beanstanden seien. Gut die Hälfte der Hochschulen in privater Trägerschaft sind durch den Wissenschaftsrat akkreditiert bzw. befinden sich im laufenden Akkreditierungsverfahren.
(www.wissenschaftsrat.de)
Studiengangakkreditierungen (Programmakkreditierung)
Im Jahr 1998 wurde von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz entschieden, im Rahmen der Umsetzung des Bologna-Prozesses für die neuen gestuften Studiengänge (Bachelor/Master) eine Akkreditierung (Programmakkreditierung) einzuführen. Am 01.01.2018 ist der Studienakkreditierungsstaatsvertrag in Kraft getreten. Das Akkreditierungssystem erhält damit eine neue Rechtsgrundlage, die in Folge eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.02.2016 notwendig geworden ist. Die Akkreditierungsentscheidung trifft nunmehr der Akkreditierungsrat. Die Hochschulen und die Akkreditierungsagenturen führen das Verfahren autonom und wissenschaftsnah durch. Die Notwendigkeit zur Akkreditierung betrifft alle Hochschulen und dort Präsenzstudiengänge genauso wie berufsbegleitende Präsenzstudiengänge, Fernstudiengänge und duale Studiengänge. Der Akkreditierungsrat hat Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen festgelegt. Dazu gehören ein stimmiges Studiengangskonzept, welches die Zugangsvoraussetzungen und die Anerkennung an anderer Stelle erbrachter Leistungen festlegt, welches die Qualifikationsziele wie wissenschaftliche Befähigung und die Befähigung, eine qualifizierte Erwerbstätigkeit aufzunehmen (employability), festlegt und einen dazu passenden modularen Studienaufbau mit adäquaten Lehr- und Lernformen vorsieht. Weitere wichtige Prüfkriterien sind die Studierbarkeit des Studienprogrammes hinsichtlich der Studienplangestaltung, der studentischen Arbeitsbelastung und der belastungsangemessenen Prüfungsdichte und -organisation sowie die qualitative und quantitative personelle, sächliche und räumliche Ausstattung.
(www.akkreditierungsrat.de)
Akkreditierungsagenturen
Eine Akkreditierungsagentur hat die Aufgabe, nach den durch den Akkreditierungsrat festgelegten Verfahrensregeln und Kriterien die Hochschulen bei der Akkreditierung neuer Bachelor- und Masterstudiengänge zu unterstützen. Die Akkreditierungsagentur muss ihrerseits zu diesem Zweck im European Quality Register for Higher Education (EQAR) registriert sein. Die folgenden Akkreditierungsagenturen sind im deutschen Hochschulraum aktiv::
ACQUIN - Akkreditierungs-, Zertifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut (www.acquin.org)
AHPGS - Akkreditierungsagentur im Bereich Gesundheit und Soziales (www.ahpgs.de)
AQAS - Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (www.aqas.de)
ASIIN - Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurswissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik (www.asiin.de)
FIBAA - Foundation for International Business Administration Accreditation (www.fibaa.de)
ZEvA - Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover (www.zeva.org)
evalag - Evaluationsagentur Baden-Württemberg (www.evalag.de)
Akkreditierungsrat
Nach eigener Definition ist der Akkreditierungsrat das zentrale Beschlussgremium der Stiftung Akkreditierungsrat. Die Stiftung mit Sitz in Bonn wurde von den 16 Bundesländern eingerichtet und mit der Organisation des deutschen Akkreditierungssystems beauftragt. Seit Inkrafttreten des Studienakkreditierungsstaatsvertrages zum 01.01.2018 besteht seine Hauptaufgabe darin, Entscheidungen über Programm- und Systemakkreditierungen zu treffen und die Qualitätsanforderungen dafür festzulegen.
Die Mitglieder des Akkreditierungsrates werden von der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz für die Dauer von vier Jahren bestellt. Die Mitglieder setzen sich zusammen aus Hochschulvertretern, Ländervertretern, Vertretern der Berufspraxis, Studierenden und internationalen Vertretern. Der Akkreditierungsrat besteht nun aus 23 (statt vorher 18) Mitgliedern und erfüllt damit die Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 17.02.2016 nach einer Mehrheit der Wissenschaft in fachlich inhaltlichen Fragen.
Der Stiftungsrat überwacht die Rechtmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Führung der Stiftungsgeschäfte durch den Akkreditierungsrat und den Vorstand. Die Mitglieder des Stiftungsrats sind Vertreter der Bundesländer und der Hochschulrektorenkonferenz und werden von der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz für die Dauer von vier Jahren bestellt.
(www.akkreditierungsrat.de)
Systemakkreditierung
Die Systemakkreditierung ist ein neues Verfahren zur Akkreditierung von Studiengängen, bei dem nicht die einzelnen Studiengänge (Programme) akkreditiert werden, sondern das gesamte Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Ist das Qualitätssicherungssystem einer Hochschule so aufgebaut und sind die für ein Studium relevanten Strukturen und Prozesse der Hochschule so gestaltet, dass die Hochschule bei der Konzeption und der „internen Akkreditierung“ eines Studienganges alle Anforderungen aus der Programmakkreditierung mit überprüft und garantiert, können sich die Akkreditierungsagenturen gemeinsam mit den Hochschulen auf die Ausgestaltung des Qualitätssicherungssystems der Hochschule beschränken. Auch hier triftt seit Inkrafttreten des neuen Studienakkreditierungsstaatsvertrages der Akkreditierungsrat die Akkreditierungsentscheidung. Die Kriterien zum Verfahren der Systemakkreditierung sind wiederum durch den Akkreditierungsrat festgelegt worden. Durchgeführt werden die Verfahren durch die Akkreditierungsagenturen, die auch die Programmakkreditierungen durchführen.
Der Nutzen der Systemakkreditierung liegt insbesondere in der Reduzierung von Kosten für die Hochschulen. Darunter fällt auch die Reduzierung indirekter Kosten durch einen effizienteren Einsatz von internen Ressourcen der Hochschulen bei den ansonsten vielfach langwierigen und aufwändigen Einzelverfahren ins Gewicht. Studiengänge, die nach einer durch den Akkreditierungsrat erteilten Systemakkreditierung durch die Hochschule eingerichtet werden, gelten als akkreditiert.